Ihre Rechte nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall
Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall haben Sie einen Anspruch auf Schadensersatz gegenüber Ihrem Unfallgegner bzw. dessen Kfz-Versicherung. Art und Umfang dieses Anspruchs ergeben sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch, § 249.
Insbesondere haben Sie als Geschädigter folgende Rechte und Leistungsansprüche:
- das Recht auf einen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl
- das Recht auf freie Wahl der Kfz-Werkstatt, in der Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen
- das Recht auf einen Rechsanwalt Ihrer Wahl zur Abwicklung und Durchsetzung Ihrer Schadensersatzanprüche
- das Recht auf Auszahlung der (fiktiven) Reparaturkosten an Stelle einer Reparatur Ihres Fahrzeugs
Bei einem unverschuldeten Kfz-Unfall ist die Wahrnehmung all dieser Rechte für Sie als Geschädigten kostenlos und von Ihrem Unfallgegner bzw. dessen Versicherung zu bezahlen.
Diese allgemeinen Aussagen ersetzen keine Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt. Letzteres ist inbesondere dann angezeigt, wenn die Schuldfrage nicht eindeutig oder strittig ist.
Folgende weitere Schadensposten sind zu beachten und können eine Rolle spielen:
- Abschlepp- und Bergungskosten
- Nutzungsausfallentschädigung oder Miet- bzw. Ersatzfahrzeug
- Wertminderung (auch nach erfolgter Reparatur)
- Schmerzensgeld